Volkswirtschaftslehre
Bedürfnis im Volkswirtschaftlichen Sinn ist der Empfinden eines Mangels mit dem Wunsch, diesen abzustellen.
Hieraus resultiert die Voraussetzung für das Entstehen einer Wirtschaft
Der Grund des Wirtschaftens liegt in der Befriedigung der Bedürfnisse
Güter im VWL sind Leistungen die aus den Grundelementen der Wirtschaft, den drei sogenannten Wirtschaftsfaktoren Arbeit, Boden, Kapital entstehen
es gibt freie und knappe Güter, wobei freie unbegrenzt vorhanden und ohne großen Einsatz von Arbeit zu erlangen sind, knappe jedoch nur in begrenzten Mengen vorhanden oder unter wirtschaftlichen Aufwand zu gewinnen sind
Verbrauchs und Gebrauchsgüter
Verbrauchsgüter
zum einmaligen Verbrauch (Nahrung, Kraftstoff, Wasser),
Gebrauchsgüter mehrmaliger Gebrauch
Investition und
Konsumgüter
Investitionsgüter zur Schaffung von
Kapital, Konsumgüter für den privaten Gebrauch
Sachgüter, Dienstleistungen, geistige Güter (Rechte & Patente)
Der einfache Wirtschaftskreislauf ist unter der Voraussetzung des Direkten Korrespondieren der beiden Wirtschaftsteilnehmer zu sehen: Haushalte und Produzenten
Summe aller Einkommen aller Haushalte nach dem Inländerprinzip, d.h. die Summe aller Kapitalleistungen der inländischen Haushalte und Unternehmen im Staatsgebiet (vgl. Bruttosozialprodukt)
Monopol, Oligopol, Polypol
Monopole sind Zustände im Markt, wobei eine Konkurrenz (Wettbewerbssituation) nicht mehr gegeben ist , d.h. eine der beiden Wirtschaftsinstanzen bestimmt den Wert seiner Leistung
Oligopole stehen in Verhältnis Wenige zu vielen, wobei die wenigen den Markt unter sich aufteilen und bestimmen Þ Kartellbildung (Preisabsprachen, Marktaufteilung, Güterverknappung) oder Verdrängungswettbewerb zur Monopolbildung
Polypole sind die ideale Form der freien Marktwirtschaft, da viele Anbieter vielen Nachfragern gegenüberstehen und der Preis sich am Markt selbst reguliert (idealerweise)
Angebot Þ Nachfrage Þ Gleichgewichtspreis
Inflation / Deflation
Inflation : Geldwertverlust im Vergleich zu einem Warenkorb
Ursache: monetär (Geldmengenerhöhung), Nachfrageinduziert ( Güterknappheit), Angebotsinduziert (Lohn-Preis-Spirale)
Deflation: Das Gegenteil
Konjunktur ist der längerfristige Verlauf der Wirtschaftsentwicklung ohne Saisonale Schwankungen, die in vier einzelnen Phasen verläuft:
Aufschwung (Expansion), Hochphase (Boom), Abschwung (Rezession), Stillstand oder Tief (Depression)
Investition: Herstellung von Produktivmitteln, langfristige Wertanlage in Güter
Aufbauinvestition: Schaffung neuer Produktivmittel / neuen Kapitals, Erhöhung der Produktivität
Erhaltungsinvestition: Reinvestition zur Wahrung der Produktivität
Ersatzinvestition: Reinvestition zur Wiederherstellung der Produktivität auf gleichem Niveau.
Kartell |
Konzern |
Unternehmen bleiben rechtlich selbständig |
dito. |
wirtschaftliche Selbständigkeit wird (freiwillig) eingeschränkt |
mind. einer der Partner verliert seine wirtschaftliche Unabhängigkeit |
Gleichordnungskonzern (Schwesterunternehmen)
HOLDINGGESELLSCHAFT | ||
Unternehmen A | Unternehmen B |
Unterordnungskonzerne
Unternehmen A |
Unternehmen B |
Unternehmen C |
weitere Tochterunternehmen |
Die Konzentration im Wettbewerb wird in unserer Marktordnung staatlich kontrolliert durch das Bundeskartellamt.
Man unterscheidet drei Kartellformen:
Unternehmensformen
Einzelunternehmen
Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Ein Zusammenschluß unabhängiger Handelsstaaten mit dem Ziel des freien Warenverkehrs innerhalb und gemeinsamer gleicher Zölle nach außen hin ( Import, Export)
Beispiel: EG
Hier hat jedes Mitglied das Recht, eigene Zölle zu erheben, innerhalb ist der Warenverkehr soweit frei, als die Waren / Dienstleistungen nicht von außerhalb des Wirtschaftsraumes kommt
Beispiel: NAFT(Amerika, Canada, Mexiko), EFTA
Konkurs und Vergleich sind Vorgänge, bei denen ein Unternehmen verschuldet oder unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist, und durch Liquidierung und Auflösung des Unternehmens oder aber einer Schlichtung versucht, die Gläubiger zu befriedigen.
Hierbei ist der Vergleich der Versuch, allen Gläubigern unter Verzicht eines Teils ihrer Auslagen einen gewissen Prozentsatz ihres Geldes zurückzuerhalten, mit dem Ziel, das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern.
Firma
ist der Name des Unternehmens, nicht das Unternehmen selbst!
Der Ort, an dem die Unternehmung stattfindet, ist als Betrieb (im gewerblichen Bereich) oder als beispielsweise Büro (im Kaufmännischen Bereich) zu bezeichnen!
Einzelunternehmen ® (Ein-Mann-GmbH und Kapitalgesellschaft)
basiert auf dem HGB
uneingeschränkte Haftung AUCH mit privatem Vermögen
alleinige Gewinnentnahme
Personengesellschaften
persönliche Mitarbeit
persönliche uneingeschränkte und gesammtschuldnerische Haftung
nicht rechtsfähig
Übertragung der Gesellschaftsanteile nicht vorgesehen (Erlöschen des Unternehmens bei Ausstieg eines Gesellschafters)
Kapitalgesellschaften
persönliche Mitarbeit nicht gegeben, aber möglich
Haftung auf Kapitaleinlage begrenzt
rechtsfähig
Übertragung der Anteile leichter
beliebig viele Gesellschafter
ein oder mehrere Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sein müssen
Aufsichtsrat (Gesellschafter)
EUR 25000,- Haftungsgrenze (im allgemeinen, ansonsten bis zur Höhe der im HG eingetragenen Kapitaldeckung)
Körperschaftssteuer - diese wird im Moment wieder einmal diskutiert...
mind. 5 Personen (Gesellschafter)
Vorstand + Aufsichtsrat
gesetzlich
vorgeschriebene Rücklage
Körperschaftssteuer
Einzel- / Personengesellschaften | Kapitalgesellschaft | ||
EK (Eigenkapital) | FK (Fremdkapital) | EK (Eigenkapital) | FK |
(Gewinne) | FF (Fremdfinanzierung) Kredite, Darlehen | EF (Eigenfinanzierung) (Gewinne) | FF (Aktien) |
ß | ß | ß | |
IF (Innenfinanzierung) | AF (Außenfinanzierung) | IF | AF |
IF: Innenfinanzierung | } | nach Herkunft des Kapitals |
AF: Außenfinanzierung | ||
EF: Eigenfinanzierung | } | nach rechtlicher Zugehörigkeit des Kapitals |
FF: Fremdfinanzierung |
Im folgendem Bild wird der Zusammenhang der Gesellschaftsformen und der ihnen zugehörigen Gesetzesbasis gezeigt:
GbR | ® | OHG | ® | KG |
§§ BGB | Ü | §§ HGB | Ü | §§ HGB |
GbR |
einfache
vertragliche Form des Zusammenschlusses von Personen zu einem Ziel
uneingeschränkte, persönliche Haftung der Gesellschafter (Gesamtschuldnerisch) gleiche Rechte aller GE
|
OHG |
Eintrag
im Handelsregister
Firma uneingeschränkte, Gesamtschuldnerische Haftung aller GE ein GE kann alleine GF sein |
KG |
Komplementäre
@
OHG-Gesellschafter
Kommanditisten @ Aktieninhaber, haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, nicht darüber hinaus |
Veräußerung (Liquidation)
freiwillige Auflösung des Unternehmens mit dem Ziel, Kapitaleinlagen, Anlagekapital und Unternehmenskapital flüssig zu machen, ohne an einem Fortbestehen des Unternehmens ernsthaft interessiert zu sein.
Insolvenz (Konkurs)
Zwangsweise Auflösung des Unternehmens wg. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Vergleich
Kann statt der Insolvenz (Konkurs) vom Insolvenzverwalter oder dem Unternehmen selbst angestrebt werden und dient dem Ziel, das Unternehmen zu erhalten bei gleichzeitiger langfristiger Befriedigung der Gläubiger zu einem Teil der Schuld
Diese wurde eingeführt, um auch privaten Personen die Möglichkeit zu bieten, nach einer (un)verschuldeten Zahlungsunfähigkeit - auch im Rahmen einer Selbstständigkeit - wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen. Galt bis dato der Grundsatz, dass finanzielle Verpflichtungen bis zur Abgeltung derselben Bestand hatten, wird nunmehr auf Grundlage eines Rückzahlungsplanes eine möglichst gr0ße Summe an die Gläubiger in einem Zeitraum von sieben Jahren zurückbezahlt.
Sie sind die Wirtschaftsverbände. Ihnen angeschlossen sind alle Unternehmen des jeweiligen Gebietes und des jeweiligen Zweiges. Als Körperschaften des öffentlichen Rechtes haben sie u.a. auch Überwachungsaufgaben und das Satzungsrecht. Ihnen obliegt es, die berufliche Ausbildung in den Betrieben zu regeln und zu kontrollieren. (ÞDuales System)
Als Interessenverbände leisten sie Öffentlichkeitsarbeit, errichten Informationszentren, bieten Unternehmensführern Schulungen in Rechts und Wirtschaftsfragen an, geben Rechtshilfe, helfen Unternehmensgründern beim Einstieg, haben vermittelnde Aufgaben bei Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern.
Für private Kunden sind sie Anlaufstelle bei schwerwiegenden Problemen mit einem Unternehmen oder einem Unternehmer bei beispielsweise mangelhafter Ausführung eines Auftrages,