Der Lagerbegriff
Was unter Lagerung verstanden wird, ist mittlerweise klar, aber wie wird ein Lager definiert, welche unterschiedlichen Formen gibt es?
Wenn wir von einem Lager sprechen, meinen wir meist das sogenannte administrativ geschlossene Lager. Diese wird definiert als eine Abteilung mit fest umrissenen Aufgabengebiet und einem erkennbar abgegrenzten Bereich fĂŒr die Lagerung von GĂŒtern. Weiters Merkmal dieses Lagers ist die Verwaltung des Lagergutes durch eine Buchhaltung.
Formen des Lagers
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Produktionslager: Lager, welches in der Produktion oder fĂŒr die Produktion arbeitet
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Versandlager: Lager, welches sich mit dem Versand von Waren beschÀftigt
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Umschlaglager: Lager mit der Aufgabe der zentralen Sammelung und weiterverteilung von Waren (Beispiel: Paketumschlaplatz, Reedereihafen)
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Zentrallager: Lager von dem aus andere LĂ€ger des Betriebes oder ander Standorte des Unternehmens mit Waren versorgt werden - nennt man in manchen FĂ€llen auch Logistikcenter
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AuĂenlager: Waren mit geringer UmschlaghĂ€ufigkeit oder bei Platzmangel werden in kurzfristig angemieteten RĂ€umlichkeiten zwischengelagert, weil die KapazitĂ€t des eigenen Lagers nicht reicht.
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Konsignationslager: Lager des Unternehmens bei einem Kunden vor Ort. Dieser entnimmt von dort nach seinen WĂŒnschen die Artikel, welche dann mit dem Lieferanten abgerechnet und von diesem nachgefĂŒllt werden. Sinnvoll fĂŒr Unternehmen mit gleichbleibender Mengenauslastung bei gleichzeitiger Schwankung im Produktionsprozess
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Rohstoff-, Halbfertigzeug-, Produkt-, Fertigwarenlager
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Logistikzentrum:Ein Logistikzentrum ĂŒbernimmt alle anfallenden Arbeiten der Materialwirtschaft (Einlagerung, Kommissionierung, Versand, Pflege) fĂŒr das eigene oder andere Unternehmen. Sind ausschlieĂlich andere als das eigene Unternehmen Nehmer der Dienstleistung, so handelt es sich um den klassischen Fall des Lagerhalters. Betriebe mit hoher Auslastung oder geringem Platzangebot nutzen dieses âOutsourcingâ, um sich zu entlasten.
Der Lagerhalter
Dieser ist der Verwalter eines Lagers, das sich mit der Aufgabe der Materialwirtschaft fĂŒr andere beschĂ€ftigt. Neben seiner Eigenschaft als Unternehmer hat er gewisse Pflichten und Rechte:
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Sorgfaltspflicht Die GĂŒter sind nach Anweisung durch den Kunden zu lagern, eine ordentliche Pflege hat zu erfolgen.
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Anzeigepflicht Der Lagerhalter muss unverzĂŒglich nach Feststellung der Gefahr oder der Tatsache des Eintretens einer ânegativen Ănderung der Eigenschaften des Lagergutesâ den EigentĂŒmer der Ware zu unterrichten, weitere SchĂ€digung zu meiden und eine GefĂ€hrdung anderer eingelagerter GĂŒter durch diese SchĂ€digung zu verhindern.
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Betretungspflicht Der Lagerhalter muss seinem Kunden (beispielsweise fĂŒr Kontrolle oder Inventur) innerhalb der GeschĂ€ftszeit dem Kunden Zugang zu seiner Ware gewĂ€hren, darf aber auf die Begleitung durch ihn oder eine beauftragte Person bestehen.
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Pfandrecht Kommt der Kunde seiner Pflicht des Entgeltes des Lagermietzinses nicht nach, so kann der Lagerhalter von seinem Pfandrecht gebrauch machen - Dies beinhaltet auch die WeiterverĂ€uĂerung der Ware an Dritte, um den finanziellen Ausstand zu decken. Reicht dieser Erlös nicht aus, um alle Kosten zu decken, so besteht weiterhin ein Rechtsanspruch auf Begleichung der Schuld.
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Bei BeschĂ€digung der Verpackung oder GefĂ€hrdung der Umwelt hat der Lagerhalter das Recht, eine Umverpackung oder Umladung des GĂŒter vorzunehmen - Diese Mehrarbeit lann er dem Kunden in Rechnung stellen.
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Der Kunde hat das Recht auf eine ordentliche Behandlung seiner GĂŒter, das umfasst auch, das die angemietete LagerflĂ€che dem Kunden jederzeit zur VerfĂŒgung stehen muss!
Lagereinrichtungen
Neben den zur Lagerung notwendig Einrichtungen, wie Regale, gehört eine Menge an Zubehör und Werkzeugen zur Einrichtung eines Lagers. Eine kleine Auswahl:
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LagersichtbehÀlter und Kisten
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Packhilfsmittel, Klebeabroller, Bandmaschine
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Verpackungstisch(e)
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Kommissioniertisch(e)
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Computer oder KarteikÀsten
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BĂŒroeinrichtungsgegenstĂ€nde
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Bezettelungsmaterial
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Schreibwaren, Handmesser, Werkzeuge
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Lagerfachkarten oder entsprechender Ersatz (z.B. EDV, Barcodeleser)
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Waagen und ZĂ€hlwaagen
Diese Einrichtungen gehören zu einem ordentlichen Lager und mĂŒssen als Werkzeug behandelt werden, d.h. die Pflege der Einsatzmittel gehört zu den unbedingten Pflichten der Mitarbeiter. Hierauf sollte genauso geachtet werde, wie auf gefegte und saubere GĂ€nge und Ordnung im Lager. Der Begriff chaotisches Lagersystem hat nichts mit einem chaotischen und unaufgerĂ€umten Lager zu tun.
Diese Pflege des Lagers sollte in der normalen Arbeitszeit erfolgen - funktioniert das nicht, so muss entweder die Organisation, die Aufgabenverteilung oder die Platzanordnung geĂ€ndert werden. Als geeignetes Hilfsmittel, bei einem entsprechenden Warenwirtschaftssystem oder anderer Verwaltungssysteme, sei nochmals die ABC-Klassifizierung der GĂŒter genannt.
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